Dieses Gebiert gehört deshalb zu unseren Interessenschwerpunkten, weil hier die Zusammenarbeit zwischen deutschen und polnischen Unternehmen besonders hoch ist und ständig wächst. Oftmals arbeiten deutsche Spediteure mit polnischen Transportunternehmen zusammen.
Dabei profitieren Unternehmer aus beiden Staaten, wenn Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden, denn alle Mitarbeiter bei uns sind zweisprachig und haben aufgrund ihrer Herkunft ein besonderes Gespür für den teilweise sichtbaren Mentalitätsunterschied der zwar meistens eine Bereicherung für die Zusammenarbeit darstellt, teils aber auch auftretende rechtliche Dispute nicht leicht macht.
Wir wissen, dass das Transportrecht ein sehr schnelllebiges Geschäft ist bei dem es schnell zu einem Konflikt der Geschäftspartner kommen kann. Diese Probleme wissen wir aufgrund unserer Erfahrung und der oben angesprochenen sozialen und sprachlichen Kenntnisse ebenso rasch zu lösen wie sie entstanden sind.
Die Durchsetzung und Abwehr von Frachtlohn, Speditionsentgelten, Standgeldforderungen und Lagergeld zählen dazu ebenso wie die Beratung in Bezug auf die nötigen Versicherungen, sei es Verkehrshaftungs- oder Transportgüterversicherungen. Ebenfalls sind wir Ihnen jederzeit gern behilflich, wenn es darum geht, mit einer Kooperationskanzlei aus Polen eine Forderung in Polen durchzusetzen.
Gern betreuen wir aufgrund unserer Spezialisierung im Verkehrsrecht, Verkehrsunfälle an denen LKWs und Schwerlasttransporter beteiligt gewesen sind. Ferner betreuen wir auch Sachverhalte aus dem Transportverwaltungsrecht darunter zum Beispiel Streitigkeiten mit dem Bundesamt für Güterverkehr.
In regelmäßigen Fortbildungen vertiefen wir daher kontinuierlich unser Fachwissen. Darüber hinaus verfügen wir über ein bundesweit gewachsenes Netzwerk, um Sie in sämtlichen Bereichen optimal vertreten zu können. Unsere Kanzleischwerpunkte liegen insbesondere in folgenden Rechtsgebieten.