Wir verstehen uns als Ihr persönlicher Rechtsdienstleister. Wir behandeln jeden Fall und Mandanten den wir annehmen so, als ob es sich um unsere eigene Angelegenheit handeln würde, denn das wird sie ja auch in dem Zeitpunkt in dem Sie uns ihr rechtliches Anliegen übertragen.
Diese Kompetenzen haben wir in den zahlreichen Fällen für Sie erwerben können. Aufgrund der jahrelanger Erfahrung sind wir Spezialisten im Gebiet des Familienrechts. Wir begleiten Sie durch den schwierigen Teil Ihres Lebens und sichern Sie juristisch in Angelegenheiten des Familienrechts ab. Sie suchen eine zentrale, professionelle und bilinguale Kanzlei in Berlin, die Sie in Ihrer Ehescheidung oder anderen familienrechtlichen Fragen oder Verfahren vor Gericht oder beratend unterstützt ? Dann sind sie bei uns richtig!
Wir unterstützen Sie in familienrechtlichen Angelegenheiten, wobei wir uns hier insbesondere auf das Gebiet der Ehescheidungen spezialisiert haben. Darüber hinaus nehmen wir auch gerne Fälle aus den Bereichen Unterhalt, Kindesumgang und anderen familienrechtlichen Bereichen an, sofern sie zum Profil der Kanzlei passen.
Aufgrund der ausgezeichneten polnischen Sprachkenntnisse aller Mitarbeiter in der Kanzlei, können wir insbesondere bei Ehescheidungen einen besonderen und eingehenden Bezug zur Republik Polen sowie zum polnischen Recht aufweisen. Eine breite Kooperation mit zahlreichen renommierten Familienrechtskanzleien in Polen ermöglicht Rechtsanwalt Matthias Matuschewski grenzüberschreitende Fälle anzunehmen und professionell zu betreuen.
Problematisch ist oftmals die Frage nach der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts, insbesondere bei Fällen mit Auslandsbezug stellt dies eine erste gravierende Problematik dar. Ferner ist zu beachten, dass sich das deutsche Eherecht von dem polnischen Eherecht stark unterscheidet. So wird in Polen bei der Scheidung teilweisedie Frage der Schuld entschieden, das heißt, das Gericht prüft welcher der Ehegatten die Scheidung zu verantworten hat.
Dieses hat dann oft zur Folge, dass der "Verschulder“ beziehungsweise der „verschuldende Ehegatte" dem anderen Ehegatten Unterhalt zu zahlen hat, auch nach der Scheidung. In Deutschland wurde diese Art der Verhandlung vor einigen Jahren durch eine Gesetzesreform abgeschafft. Auf der anderen Seite kennt das polnische Scheidungsrecht den Versorgungsausgleich nicht. Somit ist bei einer länderübergreifenden Scheidung die Frage, wo die Scheidung abgehalten und nach welchem Recht geschieden wird, von äußerster Wichtigkeit.
Auf alle diese Fragen haben wir für Sie die passende Antwort und bieten Ihnen eine optimale und professionelle Betreuung an. Bei einvernehmlichen Scheidungen bieten wir darüber hinaus unseren Service bundesweit an. Sie können uns beispielsweise alle Unterlagen postalisch zusenden und die Beratung erfolgt telefonisch.
Alle Termine an Ihrem Wohnort vor dem Familiengericht nimmt ein Rechtsanwalt aus einer unserer Kooperationskanzlei für Sie wahr. Viele unserer Mandanten außerhalb Berlins haben sich für diesen Service entschieden und waren mit dem höchst unkomplizierten Ablauf ihrer Scheidung äußerst zufrieden.
In regelmäßigen Fortbildungen vertiefen wir daher kontinuierlich unser Fachwissen. Darüber hinaus verfügen wir über ein bundesweit gewachsenes Netzwerk, um Sie in sämtlichen Bereichen optimal vertreten zu können. Unsere Kanzleischwerpunkte liegen insbesondere in folgenden Rechtsgebieten.