Das Strafrecht ist ein besonderes Gebiet in dem eine rechtliche Beratung nicht früh genug erfolgen kann. Hier gilt mehr als irgendwo sonst der alte Grundsatz : "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold".
Vor allem in Bezug auf "informative" Gespräche mit den Ermittlungsbehörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft sollten Sie besonders zurückhaltend sein und am besten gar nichts sagen ohne mich als Ihren Verteidiger vorher um Rat gefragt zu haben.
Sie glauben gar nicht wie schnell Ermittlungsbeamte Sie in ein belanglos wirkendendes Gespräch verwickeln können indem Sie anfangen könnten, sich selbst zu belasten. Ihnen stehen in so einer Situation geschulte Profis gegenüber, während Sie hingegen möglicherweise nicht nur unerfahren im Umgang mit den Behörden, sondern auch noch nervös und angespannt sind.
Vergessen Sie nie, das es Ihnen als Beschuldigter und manchmal sogar als Zeuge frei steht sich zu äußern. Ihr Recht zu schweigen ist gesetzlich geregelt! Zögern Sie nicht, sondern rufen Sie mich an, wenn Ihnen möglicherweise eine Ladung als Beschuldigter oder sogar schon eine Anklage zugestellt wurde.
Die Wahl der richtigen Verteidigungsstrategie kann hier darüber entscheiden, ob Sie die nächsten Jahre in einem Gefängnis oder in Freiheit verbringen! Selbstverständlich übernehme ich auch Pflichtverteidigungen und bin im gesamten Bundesgebiet für Sie tätig.
Ebenso helfe ich Ihnen oder einen Ihrer Angehörigen im Bereich des Strafvollzugsrechts. Insbesondere in Fragen von Vollzugslockerungen, Halbstrafenanträgen/Halbstrafeinanträgen, sog. 2/3 Terminen oder sonstigen Belangen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Aber auch Berufungen, Revisionen oder in seltenen Fällen auch Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 359 StPO gehören zu meiner täglichen Arbeit.
Ich bin Absolvent des Fachanwaltslehrganges für Strafrecht nach § 13 Fachanwaltsverordnung. Darüber hinaus unterrichte ich das Fach Strafrecht an einer Hochschule im Rahmen eines Lehrauftrages und bereite derzeit meine Promotion zu einem strafrechtlichen Thema vor.
Für besondere Notfälle, das heißt wenn Sie oder ein Angehöriger von Ihnen sich in Untersuchungshaft befinden, können Sie mich unter der Notfall Telefonnummer erreichen. Diese Telefonnummer ist ausschließlich für den genannten Fall vorgesehen.
In regelmäßigen Fortbildungen vertiefen wir daher kontinuierlich unser Fachwissen. Darüber hinaus verfügen wir über ein bundesweit gewachsenes Netzwerk, um Sie in sämtlichen Bereichen optimal vertreten zu können. Unsere Kanzleischwerpunkte liegen insbesondere in folgenden Rechtsgebieten.