Unsere Rechtsgebiete

Verkehrsrecht

Schnelligkeit, Genauigkeit und Zähigkeit - das sind unsere Stärken im Kampf gegen die Unfallversicherungen.

Verkehrsrecht

Wir wissen worauf es ankommt und wie man das beste Ergebnis am schnellsten für Sie rausholt.

Das Verkehrsrecht gehört ebenfalls zu einem der Interessenschwerpunkte unserer Kanzlei. Dabei haben wir uns hauptsächlich auf die Bearbeitung von Verkehrsunfällen spezialisiert.

Wir arbeiten mit ausgewählten und erfahrenen KFZ Sachverständigen zusammen und bieten Ihnen eine schnelle und professionelle Bearbeitung Ihres Verkehrsunfalls.

Rechtsanwalt Matuschewski ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein und verfügt über jahrelange Erfahrung in der Abwicklung von Verkehrsunfällen. Wir wissen, dass es Ihnen als Mandant insbesondere nach einem Verkehrsunfall den Sie nicht verschuldet haben um eine effiziente Abwicklung geht und bieten hier sehr schnelle Besprechungstermine an.

Darüber hinaus garantieren wir Ihnen, dass der Schaden stets am Tag des Erstberatungstermins bei der gegnerischen Versicherung gemeldet wird, so dass wir keine Zeit verlieren. Wir wissen, worauf es ankommt und kennen die gängigsten Tricks der Autoversicherungen und wie man diesen vorbeugt. Ihr Fall ist bei uns in besten Händen.

Ebenfalls betreuen wir aufgrund der Spezialisierung im Strafrecht, diverse Fälle aus dem Bereich des Verkehrsstrafrechts. Darüber hinaus bearbeiten wir gerne Fälle mit Auslandsbezug, insbesondere zu Polen.

Wir können Ihnen hier bei der Suche einer polnischen Rechtsanwaltskanzlei gern behilflich sein und zwischen Ihnen der polnischen Kanzlei vermitteln und die Korrespondenz führen.

Bußgeldrechner

Schnell und einfach Strafen berechnen

Unser Bußgeldrechner* ist ein nützliches Tool, um schnell und einfach herauszufinden, welche Bußgelder und Punkte drohen, wenn Sie gegen Verkehrsvorschriften verstoßen. Die Verwendung ist einfach: Geben Sie einfach die relevanten Daten zu Ihrem Verstoß ein, und der Rechner zeigt Ihnen sofort die möglichen Strafen an.

Für PKW & LKW

* Bußgeldrechner basiert auf aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und kann Ihnen eine Schätzung geben, was Sie erwartet, wenn Sie einen Verkehrsverstoß begehen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die tatsächlichen Strafen je nach Situation variieren können.

Die Top 7 Tricks der Autoversicherer

Nr. 1

Wir helfen Ihnen, Sie brauchen gar keinen Anwalt

Wenn Ihnen die gegnerische Versicherung anbietet, sich um Ihren Verkehrsunfall von A-Z zu kümmern, dann sollten Sie sehr wachsam sein. Die einzige Versicherung die Sie wirklich als Unterstützung sehen können, ist Ihre eigene.

Die gegnerische Versicherung hat nichts davon Ihnen einen Schadensersatz auszuzahlen; außer Kosten, die nach Möglichkeit nicht hoch sondern allenfalls niedrig sein sollen. Viele Versicherungen bieten einen "Rund-um Wohlfühlservice" an, mit eigenen Fragebögen, eigenem Gutachter (dazu später mehr) und sogar das Angebot eines Ersatzwagens wird nicht selten ausgesprochen.

Mittlerweile gibt es sogar Apps für das Smartphone um den Schaden abzuwickeln. Diese Apps mögen zwar leicht und einfach in der Bedienung sein aber sie wurden nicht entwickelt um möglichst hohen Schadensersatz an Sie leisten zu müssen.

Statistiken belegen es immer wieder; wenn die gegnerische Versicherung den Fall allein reguliert, fallen die Zahlungen um bis zu 30% geringer aus als das was tatsächlich hätte geleistet werden müssen.


Nr. 2

"Sie können den Wagen doch viel günstiger reparieren"

Auch ein Klassiker der besonderen Art. Nicht selten wird behauptet, dass die von der Versicherung ausgewählte Werkstatt den Wagen zu einem viel günstigerem Preis reparieren könne, als die Markenwerkstatt die in der Berechnung des Gutachtens benannt wird. Das ist vom Grundsatz falsch, denn der Schadensersatz muss Sie so stellen wie Sie stünden, wenn es denn Unfall nicht gegeben hat.

Das heißt, wenn Sie vorher einen Wagen mit Originalteilen hatten, dann bestehen Sie auch hinterher auch nur auf Originalteile vom Hersteller, diese in Ihrem Wagen verbaut werden sollen. Es soll eben die gleiche Qualität hergestellt werden. Sie können schließlich nichts für den Unfall.


Nr. 3

"Sie sind selbst schuld oder teilweise Schuld am Unfall"

Das ist ein Trick der etwas härteren Gangart. Die gegnerische Versicherung versucht Ihnen eine Mitschuld anzulasten oder behauptet schlicht, Sie hätten den Unfall verursacht obwohl sich das Gegenteil aus der Verkehrsunfallakte ergibt.

Zwar kommt dieser Trick nicht ganz so oft zur Anwendung, allerdings ist der Fall dann erst mal ohne den Gang zum Gericht, nicht zu gewinnen. Ein Gerichtsverfahren kostet Geld, Zeit und Nerven. Nicht jeder ist bereit, diesen Aufwand zu betreiben, insbesondere wenn der Schaden nicht zu hoch ist oder wenn keine Rechtsschutzversicherung für die Kosten vorab aufkommt.


Nr. 4

"Wir hätten einen viel höheren Restwert für Totalschaden Ihres Kfz erhalten/bezahlt"

Wenn Ihr Wagen nach einem Verkehrsunfall als sogenannter "Totalschaden" bewertet wird, dann erhalten Sie grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für ein vergleichbares Auto am Markt bezahlen.

Ihren beschädigten PKW verkaufen Sie dann wahrscheinlich an einen Gebrauchtwagenhändler - diesen Preis nennt man dann "Restwert". Nun ist es so, dass der von mir beauftragte Kfz-Sachverständiger einen potentiellen Restwert ermittelt. Dazu holt er Angebote verschiedener Händler ein und ermittelt den Preis.

Die gegnerische Versicherung versucht dann oftmals mit einem deutlich höheren Restwertangebot den von ihr zu leistenden Schadensersatz zu mindern. Das kann Sie viel Geld kosten!

Die gegnerische Versicherung versucht dann oftmals mit einem deutlich höher liegendem Angebot eines Restwertangebotes den von ihr zu leistenden Schadensersatz zu mindern. Das kann Sie viel Geld kosten!

Nr. 5

"Ihr Auto ist gar nicht so viel wert"

Genau der entgegengesetzte Fall zum vorherigen Beispiel. Der Gutachter ermittelt einen Wiederbeschaffungswert und die Versicherung behauptet, Sie hätten diesen Wagen für einen viel günstigeren Preis wiederbeschaffen können. Dabei wird unter anderem die Laufleistung, Sonderausstattung (zum Beispiel eine nachträglich eingebaute LPG Anlage) oder der Zustand des Kfz außer Acht gelassen.

Oftmals wird eine Kombination aus Trick Nr. 5 mit Nr. 4 angewendet. Einerseits wird dann behauptet, dass Sie einen vergleichbaren Wagen doch für einen schmalen Taler kaufen können und auf der anderen Seite will man Ihnen erklären, dass Sie einen tollen Wagen haben für den einige Händler viel mehr Geld bieten würden als im Gutachten angegeben wurde.


Nr. 6

"Verzögerungstaktik"

Eine Sammlung von Tricks und Taktiken - als Verkehrsanwalt erlebe ich es immer wieder, dass ich doppelt und dreifach nach einer Vollmacht meines Mandanten gefragt werde, obwohl ich diese der gegnerischen Versicherung selbstverständlich immer gleich mit der Schadensmeldung per Post, per E-Mail und per Fax zukommen lasse.

Dann gibt es immer wieder Nachfragen, welche sich aus dem beigefügten Sachverständigengutachten ergeben. Der Klassiker : "Hatte der Wagen einen Vorschaden ?" (Dazu wird immer bereits im Gutachten welches ich mitsende, Stellung genommen).

Die Versicherung spielt somit auf Zeit, denn jede Rückfrage muss ja beantwortet werden, damit der Fall weiter bearbeitet wird, gleichwohl wie sinnlos eine derartige Rückfrage sein mag.


Nr. 7

"Wir möchten den Wagen gern noch durch unseren Sachverständigen begutachten lassen"

Dazu hat die gegnerische Versicherung schlicht kein Recht! Sie können davon ausgehen, dass ich nur mit staatlich zugelassenen Gutachtern zusammenarbeite und deren Wort gilt. Nachbesichtigungen dienen bestimmt nicht dazu, dass die gegnerische Versicherung Ihnen im Nachhinein mehr Schadensersatz ausbezahlt, als das was der von mir beauftragte Gutachter errechnet hat.

Solche Fälle wurden schon oft von Gerichten entschieden und in der Regel haben die Versicherungen hierbei verloren. Nachbesichtigungen können höchstens nur in absoluten und begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden, hier muss die gegnerische Versicherung ihre Zweifel begründen, was ich in meiner Tätigkeit als Verkehrsanwalt bislang nicht ein einziges mal erlebt habe.

Tricks der Versicher bei Unfallschäden

Ja es stimmt, die KFZ Versicherungen tricksen wo sie nur können, wenn es um die Auszahlung des Ihnen zustehendes Schadensersatzes geht. Wir kennen die Gegenmaßnahmen für solche Taktiken und Tricks.
Matthias Matuschewski

Rechtsgebiete im Überblick

In regelmäßigen Fortbildungen vertiefen wir daher kontinuierlich unser Fachwissen. Darüber hinaus verfügen wir über ein bundesweit gewachsenes Netzwerk, um Sie in sämtlichen Bereichen optimal vertreten zu können. Unsere Kanzleischwerpunkte liegen insbesondere in folgenden Rechtsgebieten.

Familienrecht

Ehescheidung, Elterliche Sorge

Wir unterstützen Sie gern in familienrechtlichen Angelegenheiten, wobei wir uns hier hauptsächlich auf das Gebiet der Ehescheidungen spezialisiert haben. Gewiss nehmen wir auch Fälle aus den Bereichen Unterhalt, Kindesumgang, Elterliche Sorge, anderen familienrechtlichen Bereichen an.

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Verkehrsrecht

Straßenverkehrs, Straßenverkehrsrechts

Wir arbeiten mit ausgewählten und erfahrenen KFZ Sachverständigen zusammen und bieten einehaben an der Schnelligkeit liegt, deshalb bieten wir schnelle und professionelle Bearbeitung Ihres Verkehrsunfalls.

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Strafrecht

Ermittlungsverfahren, Strafverteidigung, Haftrecht

Vor allem in Bezug auf "informative" Gespräche mit den Ermittlungs­behörden, wie zum Beispiel der Polizei oder der Staatsanwaltschaft sollten Sie besonders zurückhaltend sein und am besten gar nichts sagen ohne mich als Ihren Verteidiger vorher um Rat gefragt zu haben.

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Transportrecht & Speditionsrecht

Unterstützung in Fragen des Transportrechts

Dieses Gebiert gehört deshalb zu unseren Interessenschwerpunkten weil hier die Zusammenarbeit zwischen deutschen und polnischen Unternehmen besonders hoch ist und ständig wächst. Oftmals arbeiten deutsche Spediteure mit polnischen Transportunternehmen zusammen.

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Haben Sie Fragen zur Vollmacht?

Bitte unterzeichnen Sie die Vollmacht und übersenden Sie uns diese im Original sowie vorab per Fax an 030 48 82 57 51 oder per E-Mail matuschewski@ra-matuschewski.de.

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